Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz, das die meisten als „Heizungsgesetz" kennen. Die drei Punkte, die Hausbesitzer am stärksten beunruhigt haben, sind entfallen: die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen, die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel und das Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045. Sie dürfen Ihre Heizung also weiterlaufen lassen, reparieren und im Ernstfall auch durch eine neue Gas- oder Ölheizung ersetzen.
Was sich am 29. Juli 2026 konkret geändert hat
Die Umstellung betrifft vor allem die Pflichten, nicht die Technik. Wer in den vergangenen zwei Jahren eine Modernisierung vor sich hergeschoben hat, weil er nicht wusste, was er darf, hat jetzt eine deutlich einfachere Ausgangslage.
| Punkt | Bis Juli 2026 (GEG) | Seit dem GModG |
|---|---|---|
| 65 Prozent erneuerbare Energien bei neuer Heizung | Pflicht | entfallen |
| Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre | Pflicht | entfallen |
| Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen | ab 2045 vorgesehen | entfallen |
| Neue Gas- oder Ölheizung einbauen | nur unter Auflagen | weiterhin erlaubt |
| Bestehende Anlage betreiben und reparieren | erlaubt, mit Enddatum | weiterhin erlaubt, ohne Enddatum |
Wichtig ist die Lesart: Es gibt keine rückwirkende Verpflichtung und keine Frist, bis zu der Sie irgendetwas ausgetauscht haben müssten. Der Heizungskeller ist damit kein Rechtsthema mehr, sondern wieder eine ganz normale Investitionsentscheidung.
Was trotzdem kommt – und warum es Ihre Brennstoffrechnung betrifft
Entfallen sind die Pflichten am Gerät. Nicht entfallen sind die Vorgaben am Brennstoff. Genau das wird in vielen Berichten übersehen, und genau das ist der Teil, der später auf der Abrechnung landet.
| Ab wann | Was vorgesehen ist |
|---|---|
| bis 1. Dezember 2026 | Die Details der Grüngasquote sind festzulegen |
| ab 2028 | Grüngasquote startet |
| ab 2029 | verbindlicher Bioanteil im Brennstoff, schrittweise steigend |
| ab 2045 | Brennstoffe müssen vollständig klimaneutral sein |
Diese Vorgaben setzen bei den Lieferanten an, nicht bei Ihrer Therme. Sie müssen deshalb nichts umbauen. Aber ein Brennstoff, dem ein steigender Anteil an biogenem oder synthetischem Gas beigemischt werden muss, wird sich mittelfristig anders entwickeln als heute. Wie stark, lässt sich seriös nicht beziffern – die Ausgestaltung der Quote steht ja erst bis Dezember 2026 fest. Wer heute eine Heizung plant, die zwanzig Jahre laufen soll, sollte diesen Zeitstrahl trotzdem im Kopf haben.
Kein Zwang bedeutet nicht: nichts tun
Die ehrliche Einordnung lautet: Der gesetzliche Druck ist weg, die Rechnung bleibt. Eine neue Gasbrennwerttherme im Einfamilienhaus kostet inklusive Montage meist 9.000 bis 14.000 Euro, eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in der Regel 25.000 bis 40.000 Euro. Auf den ersten Blick ist die Sache damit entschieden.
Auf den zweiten Blick nicht, denn die KfW-Heizungsförderung gibt es weiterhin. Beim Einfamilienhaus sind bis 31. Januar 2027 maximal 28.000 Euro förderfähig, der maximale Fördersatz liegt bei 80 Prozent, der maximale Zuschuss damit bei 22.400 Euro. Ein Beispiel: Bei einer Wärmepumpe für 30.000 Euro und einem Fördersatz von 46 Prozent – Grundförderung 30 Prozent plus Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent für den Austausch einer alten Ölheizung – bleiben rund 12.880 Euro Zuschuss und ein Eigenanteil von etwa 17.100 Euro. Der Abstand zur Gastherme ist dann deutlich kleiner, als die Bruttopreise vermuten lassen. Der Antrag muss allerdings zwingend vor der Auftragsvergabe laufen; wer erst unterschreibt und dann beantragt, bekommt nichts.
Für eine Wärmepumpe spricht technisch vor allem eines: Sie arbeitet wirtschaftlich, wenn die Anlage im Winter mit etwa 55 Grad Vorlauftemperatur auskommt – also mit Heizungswasser, das mit 55 Grad in die Heizkörper geht. Ist das nicht der Fall, wird es teuer im Betrieb, und dann sagen wir das auch. Manchmal ist die vernünftigste Empfehlung, die vorhandene Therme noch fünf Jahre sauber zu warten und in dieser Zeit die Hülle und die Verteilung in Ordnung zu bringen.
Diese Punkte sollten Sie vor jeder Entscheidung prüfen
- Baujahr und Typ des Kessels. Auf dem Typenschild steht das Baujahr. Ein Konstanttemperaturkessel und eine Brennwerttherme sind zwei völlig verschiedene Ausgangslagen.
- Der 55-Grad-Test. Stellen Sie an einem kalten Tag die Vorlauftemperatur auf 55 Grad und beobachten Sie zwei bis drei Tage, ob alle Räume warm werden. Das ist die aussagekräftigste Vorabprüfung für eine Wärmepumpe, und sie kostet nichts.
- Verbrauch der letzten drei Jahre. Kilowattstunden oder Liter, nicht Euro. Nur so sehen Sie eine Entwicklung.
- Hydraulischer Abgleich. Ist er gemacht? Zusammen mit einer richtig eingestellten Heizkurve senkt er den Verbrauch typischerweise um 10 bis 15 Prozent – unabhängig davon, welche Heizung im Keller steht.
- Zustand von Heizkörpern und Verteilung. Alte Verteilleitungen und unterdimensionierte Heizkörper entscheiden mehr über die spätere Effizienz als das Gerät selbst.
- Stand der kommunalen Wärmeplanung in Ihrer Straße, falls ein Wärmenetz überhaupt in Frage kommt.
Wenn Sie das nicht allein einschätzen wollen: Genau dafür ist die Energieberatung da – mit Blick auf Ihr konkretes Haus statt auf Durchschnittswerte.
Hanau und der Main-Kinzig-Kreis: warum der Gebäudebestand hier den Ausschlag gibt
In Hanau und Umgebung stehen sehr unterschiedliche Häuser nebeneinander, und das erklärt, warum Pauschalantworten hier selten funktionieren. Die Nachkriegs- und Sechzigerjahre-Siedlungen in Bruchköbel, Erlensee, Rodenbach oder Nidderau sind oft Reihen- und Doppelhäuser mit nachträglich gedämmter Fassade und Heizkörpern, die überraschend gut mit niedrigen Vorlauftemperaturen zurechtkommen. In den Altstadtlagen von Hanau, Seligenstadt oder Gelnhausen finden wir dagegen Fachwerk und massive Altbauten, bei denen sich die Dämmung kaum sinnvoll verändern lässt und eine Wärmepumpe nur mit größeren Heizflächen funktioniert. Und in den Ortskernen von Maintal, Großkrotzenburg oder Langenselbold trifft man häufig auf Gasetagenheizungen im Mehrparteienhaus – ein Fall für sich, weil dort mehrere Eigentümer einer Meinung sein müssen.
Zur kommunalen Wärmeplanung: Die Kommunen im Main-Kinzig-Kreis arbeiten daran, aber ob und wann in Ihrer Straße tatsächlich ein Wärmenetz liegt, ist damit noch nicht gesagt. Fragen Sie bei der Stadt oder Ihrem örtlichen Versorger nach dem Stand für Ihr Quartier, bevor Sie eine Entscheidung auf einen Netzanschluss stützen. Eine Planung ist eine Planung, kein Anschlussversprechen. Solange nichts konkret ist, planen Sie besser mit einer Lösung, die im eigenen Haus funktioniert.
Häufige Fragen
Muss ich meine 25 Jahre alte Gasheizung jetzt austauschen?
Nein. Die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel ist mit dem GModG entfallen, und ein Betriebsverbot gibt es ebenfalls nicht mehr. Sie dürfen die Anlage weiterbetreiben und reparieren lassen. Sinnvoll ist der Austausch, wenn Reparaturen sich häufen oder der Verbrauch spürbar steigt – das ist eine wirtschaftliche, keine rechtliche Frage.
Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja. Neue Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden, die 65-Prozent-Regel ist entfallen. Rechnen Sie dabei aber die Brennstoffseite mit: Ab 2028 greift eine Grüngasquote, ab 2029 ein verbindlicher, schrittweise steigender Bioanteil, und ab 2045 müssen die Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.
Was passiert 2045 mit meiner Ölheizung?
Das ursprünglich geplante Betriebsverbot ab 2045 ist gestrichen. Ihre Anlage darf laufen. Was ab 2045 gilt, betrifft den Brennstoff: Er muss dann vollständig klimaneutral sein. Für eine Heizung, die Sie heute einbauen, ist das je nach Nutzungsdauer durchaus noch relevant.
Lohnt sich eine Wärmepumpe im Altbau überhaupt noch?
Häufig ja, aber nicht immer. Entscheidend ist, ob das Haus im Winter mit rund 55 Grad Vorlauftemperatur auskommt. Machen Sie den 55-Grad-Test an einem kalten Tag, bevor Sie Angebote einholen. Bleiben einzelne Räume kalt, heißt das nicht automatisch Nein – oft reichen größere Heizkörper in zwei, drei Zimmern.
Wenn Sie wissen möchten, was das GModG für Ihr Haus konkret bedeutet, schauen wir uns die Anlage vor Ort an, statt am Telefon zu schätzen. AKSU Haustechnik in Hanau ist ein inhabergeführter Meisterbetrieb: Baran Said Aksu ist Installateur- und Heizungsbauermeister sowie Energieberater und damit Ihr fester Ansprechpartner – für die Heizung selbst ebenso wie für die laufende Wartung. Rufen Sie für einen Termin unter 0175 7661880 an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.