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Was bekommen Sie an Förderung?
Drei Angaben genügen für eine erste Einschätzung nach den KfW-Sätzen, die seit dem 21. Juli 2026 gelten. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe laufen
Das ist der Fehler, der am meisten Geld kostet: Erst den Handwerker beauftragen, dann den Zuschuss beantragen. In dieser Reihenfolge gibt es nichts – die KfW fördert nur Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Richtig geht es so: Sie schließen mit uns einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Der Vertrag wird also erst wirksam, wenn die Förderung bewilligt ist. Dazu stellen wir Ihnen die nötige Bestätigung zum Antrag aus. Erst danach beantragen Sie bei der KfW, und erst danach fangen wir an.
Klingt umständlich, ist aber Routine. Wir gehen das im Beratungsgespräch mit Ihnen durch, damit an der Stelle nichts schiefgeht.
- Vor-Ort-Termin: Wir sehen uns die Anlage an und rechnen die Heizlast.
- Angebot mit Einzelpositionen und ausgewiesener Förderung.
- Vertrag mit aufschiebender Bedingung, dazu die Bestätigung zum Antrag.
- Sie stellen den Antrag bei der KfW – wir gehen ihn vorher mit Ihnen durch.
- Nach der Zusage: Einbau, Inbetriebnahme, Nachweis für die KfW.