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Heizungsförderung 2026 – Höhe, Boni und Antrag

Förderung 3. August 2026 · 7 Min. Lesezeit · AKSU Haustechnik
Geförderter Heizungstausch: neue Therme mit sauber verlegter Kupferverrohrung

Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) besteht seit dem 21. Juli 2026 aus einer Grundförderung von 30 Prozent, einem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und einem Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent. Zusammen sind höchstens 80 Prozent möglich. Beim Einfamilienhaus sind bis zum 31. Januar 2027 maximal 28.000 Euro förderfähig, der Zuschuss beträgt damit höchstens 22.400 Euro. Entscheidend ist der Ablauf: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein, sonst gibt es kein Geld.

Woraus sich die Förderung 2026 zusammensetzt

Die Sätze werden addiert und dann auf 80 Prozent gedeckelt. Sie gelten auf die förderfähigen Kosten, nicht auf die Rechnungssumme – was darüber liegt, zahlen Sie voll selbst.

Baustein Satz Bedingung
Grundförderung 30 % für die meisten geförderten Systeme
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung
Einkommensbonus 40 % Haushaltseinkommen bis 30.000 €
Einkommensbonus 30 % Haushaltseinkommen 30.001 bis 40.000 €
Einkommensbonus 10 % Haushaltseinkommen 40.001 bis 50.000 €
Familienzuschlag Das Einkommen sinkt rechnerisch um 10.000 € je minderjährigem Kind
Effizienzbonus entfallen seit dem 21. Juli 2026
Maximaler Fördersatz 80 % Summe aller Bausteine
Maximal förderfähige Kosten 28.000 € Einfamilienhaus, bis 31. Januar 2027

Der Familienzuschlag ist der Punkt, den die meisten übersehen. Er bringt keinen eigenen Prozentsatz, sondern verschiebt die Einkommensstufe: Bei zwei minderjährigen Kindern werden 20.000 Euro vom Haushaltseinkommen abgezogen, bevor die Stufe bestimmt wird. Das entscheidet häufig darüber, ob ein Bonus überhaupt greift.

Drei Rechenbeispiele mit unterschiedlichen Haushalten

Familie mit zwei Kindern, alte Ölheizung

Haushaltseinkommen 55.000 Euro, zwei minderjährige Kinder, Ersatz einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe für 32.000 Euro. Rechnerisch sinkt das Einkommen auf 35.000 Euro, damit greift der Einkommensbonus mit 30 Prozent. Zusammen mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus sind das 76 Prozent. Förderfähig sind 28.000 Euro, der Zuschuss beträgt 21.280 Euro. Eigenanteil: 10.720 Euro.

Rentnerehepaar, 24 Jahre alte Gasheizung

Haushaltseinkommen 28.000 Euro, neue Wärmepumpe für 27.000 Euro. 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für die über 20 Jahre alte Gasheizung und 40 Prozent Einkommensbonus ergeben rechnerisch 86 Prozent – gedeckelt auf 80 Prozent. Die Kosten liegen unter der Obergrenze, gefördert werden also 80 Prozent von 27.000 Euro, das sind 21.600 Euro. Eigenanteil: 5.400 Euro.

Doppelverdiener, 18 Jahre alte Gasheizung

Haushaltseinkommen 70.000 Euro, keine Kinder, Anlage für 30.000 Euro. Kein Einkommensbonus, und der Klimageschwindigkeitsbonus greift nicht, weil die Gasheizung die 20 Jahre noch nicht erreicht hat. Bleiben 30 Prozent auf 28.000 Euro förderfähige Kosten, also 8.400 Euro. Eigenanteil: 21.600 Euro. In dieser Konstellation ist die Förderung kein Argument, das eine Entscheidung allein trägt – hier zählt der Zustand der alten Anlage.

So läuft der Antrag richtig – und das ist der teure Fehler

Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein. Als Vorhabensbeginn zählt bereits der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Wer den Auftrag unterschreibt und danach beantragt, verliert den Zuschuss vollständig. Das ist der mit Abstand häufigste und teuerste Fehler bei diesem Programm, und er lässt sich nachträglich nicht heilen.

Die Lösung ist eine aufschiebende Bedingung im Vertrag: Der Vertrag wird geschlossen, wird aber erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt. Damit haben Sie ein verbindliches Angebot für den Antrag und riskieren trotzdem nichts, falls die Zusage ausbleibt. Ein Fachbetrieb, der dieses Programm kennt, formuliert das von sich aus.

Der Ablauf in der Reihenfolge, in der er funktioniert:

  1. Angebot einholen mit den geplanten Maßnahmen und Kosten.
  2. Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen – Wirksamkeit abhängig von der Förderzusage.
  3. Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten erstellen lassen. Sie erhalten dazu eine Nummer, die Sie im Antrag angeben.
  4. Antrag im KfW-Zuschussportal stellen, inklusive Identifizierung. Für den Einkommensbonus werden zusätzlich Einkommensnachweise verlangt.
  5. Zusage abwarten. Erst damit wird der Vertrag wirksam, erst danach beginnt die Umsetzung.
  6. Nach Fertigstellung die Rechnung und die Bestätigung nach Durchführung einreichen. Die Fristen dafür stehen in Ihrem Zusageschreiben – halten Sie sie ein, sonst verfällt der Zuschuss trotz Zusage.

Prüfpunkte, bevor Sie den Antrag starten

  • Alter und Typ der alten Heizung dokumentieren, am besten mit einem Foto vom Typenschild. Davon hängt der Klimageschwindigkeitsbonus ab.
  • Haushaltseinkommen realistisch einordnen und geprüft haben, ob der Familienzuschlag Sie in eine andere Stufe bringt.
  • Kostenobergrenze im Blick behalten: Alles über 28.000 Euro ist beim Einfamilienhaus nicht förderfähig, auch wenn der Fördersatz hoch ist.
  • Aufschiebende Bedingung im Vertrag schwarz auf weiß, nicht mündlich zugesagt.
  • Vorarbeiten mitdenken: Ein hydraulischer Abgleich und eine richtig eingestellte Heizkurve senken den Verbrauch typischerweise um 10 bis 15 Prozent und gehören ohnehin zu einer sauberen Umstellung.
  • Technische Eignung geklärt: Eine Wärmepumpe arbeitet wirtschaftlich, wenn die Anlage im Winter mit etwa 55 Grad Vorlauftemperatur auskommt – also mit Heizungswasser, das mit 55 Grad in die Heizkörper geht. Eine Energieberatung klärt das vor dem Antrag, nicht danach.

Was sich in den nächsten Monaten ändert

Die Sätze sind nicht auf Dauer festgeschrieben. Das ist kein Grund zur Eile um jeden Preis, aber ein Grund, eine ohnehin geplante Modernisierung nicht jahrelang zu verschieben.

Was Stand heute Entwicklung
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % sinkt alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, bis August 2028
Maximal förderfähige Kosten (EFH) 28.000 € bis 31.01.2027 sinken alle sechs Monate um 750 €, ab August 2030 auf 22.000 €
Grundförderung Wärmepumpe 30 % ab Q1 2027 nur noch 15 %, dafür 15 % Wertschöpfungsbonus für Geräte mit EU-Ursprung
Effizienzbonus entfallen seit 21.07.2026

Die Umstellung ab Q1 2027 ist dabei kein reiner Verlust: Wer ein Gerät mit EU-Ursprung einbaut, kommt über den Wertschöpfungsbonus auf denselben Satz wie heute. Wer das nicht tut, verliert effektiv 15 Prozentpunkte. Fragen Sie deshalb bei Angeboten für 2027 gezielt nach dem Ursprungsnachweis des Geräts.

Beratung vor Ort in Hanau statt Formular im Blindflug

Die Bestätigung zum Antrag kommt vom Fachbetrieb – das heißt, ohne einen Handwerker, der die Maßnahme geplant hat, kommt der Antrag gar nicht erst zustande. Genau deshalb ist die Reihenfolge so wichtig: erst der Termin vor Ort, dann Angebot und Bestätigung, dann der Antrag, dann der Auftrag.

Für Hausbesitzer in Hanau, Maintal, Bruchköbel, Erlensee oder Nidderau hat das einen praktischen Vorteil: Die Wege sind kurz, ein Ortstermin lässt sich ohne halben Urlaubstag einrichten, und bei Rückfragen der KfW telefonieren Sie mit dem Menschen, der bei Ihnen im Keller stand, nicht mit einer Hotline. Beim typischen Altbaubestand der Region – Reihenhäuser der Sechzigerjahre ebenso wie Fachwerk in den Altstadtlagen – entscheidet sich außerdem oft erst vor Ort, welches System überhaupt sinnvoll ist. Ein Antrag auf eine Anlage, die technisch nicht passt, hilft niemandem, auch wenn der Fördersatz gut aussieht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die maximale Heizungsförderung 2026?

Der maximale Fördersatz liegt bei 80 Prozent. Beim Einfamilienhaus sind bis zum 31. Januar 2027 höchstens 28.000 Euro förderfähig, der Zuschuss beträgt damit maximal 22.400 Euro. Höhere Rechnungsbeträge erhöhen den Zuschuss nicht, sie erhöhen nur Ihren Eigenanteil.

Was ist, wenn ich den Auftrag schon vergeben habe?

Dann ist der Zuschuss für dieses Vorhaben verloren, denn der Antrag muss vor Vorhabensbeginn vorliegen. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Vertragsabschluss. Der einzige saubere Weg ist eine aufschiebende Bedingung im Vertrag, die die Wirksamkeit an die Förderzusage koppelt.

Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus für jede alte Heizung?

Nein. Er gilt beim Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sowie bei Gas- und Biomasseheizungen ab einem Alter von mindestens 20 Jahren. Eine 15 Jahre alte Gastherme fällt nicht darunter. Das Baujahr auf dem Typenschild ist hier der entscheidende Nachweis.

Lohnt es sich zu warten, bis mein Kessel 20 Jahre alt ist?

Meist nicht. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle sechs Monate um vier Prozentpunkte, gleichzeitig sinken die maximal förderfähigen Kosten. Wer zwei Jahre wartet, erreicht zwar die Altersgrenze, findet dann aber einen deutlich kleineren Bonus vor. Rechnen Sie beide Effekte gegeneinander, statt nur auf das Alter zu schauen.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Fördersatz für Ihr Haus realistisch ist, rechnen wir das im Ortstermin durch und sagen Ihnen auch, wenn sich der Aufwand nicht lohnt. AKSU Haustechnik in Hanau ist ein inhabergeführter Meisterbetrieb – Baran Said Aksu ist Installateur- und Heizungsbauermeister sowie Energieberater und begleitet Sie von der Planung der Heizung bis zur Bestätigung für den Antrag. Für einen Termin erreichen Sie uns unter 0175 7661880 oder über das Kontaktformular.

Frage zu Ihrem konkreten Fall? Jedes Haus ist anders. Rufen Sie uns an unter 0175 7661880 – die Ersteinschätzung kostet nichts.

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