Zum Inhalt springen
AKSU Haustechnik

Barrierefreies Bad: Zuschuss sichern und richtig umbauen

Sanitär 24. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit · AKSU Haustechnik
Bodengleiche Dusche mit Sitzbank – Grundlage für ein barrierefreies Bad

Für den Umbau zu einem barrierefreien Bad gibt es zwei getrennte Fördertöpfe. Die Pflegekasse zahlt bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro je wohnumfeldverbessernder Maßnahme. Die KfW fördert im Programm 455-B den altersgerechten Umbau mit einem Zuschuss – allerdings nur, sofern Haushaltsmittel verfügbar sind. Beides lässt sich kombinieren, und in beiden Fällen gilt dieselbe Regel: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt sein.

Welche Zuschüsse gibt es für ein barrierefreies Bad?

Die beiden Töpfe haben unterschiedliche Träger, unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Logik. Wer sie verwechselt, stellt den falschen Antrag oder verschenkt den zweiten.

Pflegekasse KfW 455-B (Altersgerecht Umbauen)
Voraussetzung Anerkannter Pflegegrad Kein Pflegegrad nötig, unabhängig vom Alter
Form Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Zuschuss, sofern Haushaltsmittel verfügbar sind
Höhe Bis 4.180 Euro je Maßnahme Anteilig an den förderfähigen Kosten, je nach aktuellem Programmstand
Antragstelle Pflegekasse der versicherten Person KfW, über das Zuschussportal
Zeitpunkt Vor Baubeginn Vor Baubeginn
Kombinierbar Ja, mit der KfW-Förderung Ja, mit der Pflegekassenleistung

Bei der Pflegekasse geht es um die konkrete Pflegesituation: Der Umbau soll die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die selbstständige Lebensführung erhalten. Ein bodengleicher Duschzugang, der das tägliche Waschen ohne fremde Hilfe möglich macht, ist genau so ein Fall. Mehrere Einzelmaßnahmen, die zusammen umgesetzt werden, gelten dabei in der Regel als eine Maßnahme – das ist wichtig für die Erwartung an die Fördersumme.

Die KfW-Förderung im Programm 455-B knüpft nicht an einen Pflegegrad an. Sie steht grundsätzlich allen offen, die Barrieren im Bestand abbauen – auch vorsorglich, ohne akuten Anlass. Der wichtige Vorbehalt: Der Zuschuss wird nur ausgezahlt, sofern Haushaltsmittel verfügbar sind. In der Vergangenheit war das Programm mehrfach für längere Zeit ausgeschöpft. Prüfen Sie den aktuellen Stand also, bevor Sie fest damit kalkulieren, und planen Sie das Bad so, dass es auch ohne diesen Zuschuss finanzierbar bleibt.

Der teuerste Fehler: mit dem Umbau anfangen

In beiden Fällen gilt: kein Geld, wenn der Antrag erst nach Baubeginn kommt. Als Baubeginn zählt dabei nicht erst der Abbruchhammer, sondern in aller Regel schon der verbindlich abgeschlossene Liefer- oder Leistungsvertrag. Diese Reihenfolge sollten Sie einhalten:

  • Bedarf klären und die Maßnahmen festlegen, die tatsächlich umgesetzt werden sollen
  • Angebot eines Fachbetriebs mit nachvollziehbarer Aufstellung der Positionen einholen
  • Antrag stellen – bei der Pflegekasse und, sofern Mittel verfügbar sind, zusätzlich bei der KfW
  • Zusage abwarten, erst dann beauftragen
  • Falls früher beauftragt werden muss: Vertrag mit aufschiebender Bedingung, also erst wirksam bei Förderzusage
  • Rechnungen und Nachweise vollständig aufbewahren, die Auszahlung erfolgt gegen Nachweis

Ein Kostenvoranschlag ist kein Auftrag – Sie dürfen sich also beraten lassen, messen lassen und planen, bevor der Antrag draußen ist. Nur unterschreiben sollten Sie nichts.

Was ein barrierefreies Bad baulich ausmacht

Barrierefrei heißt nicht "Haltegriff nachträglich an die Wand geschraubt". Es geht um Wege, Flächen und Höhen – und die entscheiden sich beim Rohbau des Bades, nicht bei der Ausstattung.

Bodengleiche Dusche

Die bodengleiche Dusche ist die zentrale Maßnahme. Kein Einstieg, keine Kante, im Idealfall auch keine feste Schwelle in der Abtrennung. Technisch bedeutet das: ausreichend Aufbauhöhe für Ablauf und Gefälle, eine fachgerechte Abdichtung im Verbund und eine Entwässerung, die die Wassermenge sicher aufnimmt. In Altbauten ist die Aufbauhöhe der begrenzende Faktor – manchmal löst ein flacher Rinnenablauf das Problem, manchmal muss der Boden geöffnet werden. Das lässt sich nur vor Ort beurteilen.

Türen und Bewegungsflächen

Die Standardtür im Bestandsbad ist für Rollator oder Rollstuhl fast immer zu schmal. Zusätzlich schlagen Badtüren traditionell nach innen auf und blockieren im Notfall genau die Fläche, auf der jemand liegt. Sinnvoll sind deshalb eine verbreiterte Tür, ein nach außen öffnender Flügel oder eine Schiebetür sowie ein Schloss, das sich von außen entriegeln lässt. Für die Bewegungsflächen vor WC, Waschtisch und Dusche gibt die DIN 18040-2 konkrete Maße vor; welche davon in Ihrem Grundriss erreichbar sind, ergibt sich aus dem Aufmaß – oft entscheidet die Position des WCs darüber, ob der Raum funktioniert.

Waschtisch, Fliesen, Details

Ein unterfahrbarer Waschtisch mit flachem Aufbau und nach hinten verlegtem Siphon macht das Waschen im Sitzen möglich. Der Spiegel gehört so gesetzt, dass er auch sitzend nutzbar ist. Für den Boden brauchen Sie Fliesen mit ausgewiesener Rutschhemmung – die Klassifizierung steht in den Produktdaten, Ihr Fachbetrieb ordnet sie für den Nassbereich ein. Dazu kommen Kleinigkeiten mit großer Wirkung: erhöhtes WC, gut erreichbare Lichtschalter, Einhebelmischer statt Drehgriffen, kein Teppich und keine losen Matten als Stolperfallen.

Haltegriffe halten nur, wenn der Untergrund trägt

Haltegriffe sind der Punkt, an dem am häufigsten geschlampt wird. Ein Griff, der das Gewicht eines stürzenden Menschen aufnehmen soll, gehört nicht in eine leichte Ständerwand ohne Verstärkung und schon gar nicht in eine hohle Vorwandinstallation. Nötig sind Traversen oder eingebaute Montageplatten an genau den Stellen, an denen später gegriffen wird – neben dem WC, im Duschbereich, am Einstieg.

Diese Verstärkungen kosten während der Sanierung fast nichts. Nachträglich bedeuten sie: Fliese öffnen, Vorwand aufmachen, verstärken, neu abdichten, neu fliesen. Deshalb der wichtigste Rat für jede Badplanung – auch wenn heute noch niemand einen Griff braucht: Lassen Sie die Verstärkungen einbauen. Ob und wann Sie Griffe montieren, entscheiden Sie später.

Dasselbe gilt für die Positionen von Anschlüssen und Steckdosen. Wer bei der Sanitärplanung heute an einen späteren Duschsitz, ein Dusch-WC oder eine tiefer gesetzte Ablage denkt, spart sich den zweiten Umbau.

Wer ohnehin saniert, sollte gleich barrierefrei bauen

Die wirtschaftlich klarste Aussage in diesem Thema lautet: Der barrierefreie Aufbau kostet im Rahmen einer ohnehin geplanten Sanierung nur wenig mehr – nachrüsten kostet deutlich mehr. Der Grund ist einfach: Bei der Komplettsanierung sind Boden und Wände ohnehin offen. Der Mehraufwand beschränkt sich auf Gefälle, Ablauf, Verstärkungen und die Auswahl der Objekte. Rüsten Sie dieselben Punkte in fünf Jahren nach, zahlen Sie Abbruch, Abdichtung und Fliesenarbeit ein zweites Mal – und leben noch einmal zwei bis drei Wochen ohne Bad.

Zur Einordnung: Eine komplette Badsanierung von rund 8 m² liegt in der Regel bei 15.000 bis 25.000 Euro und dauert meist 2 bis 3 Wochen. Wer diesen Aufwand einmal auf sich nimmt, sollte das Ergebnis so bauen, dass es auch in zwanzig Jahren noch passt. Das ist keine Frage des Alters, sondern der Vernunft – ein gebrochenes Bein oder eine Knie-Operation macht jede Duschwanne mit Einstieg vorübergehend zum Hindernis.

Bäder aus den 70ern rund um Hanau: der typische Fall

In den Bestandsgebieten rund um Hanau, in Bruchköbel, Erlensee, Nidderau und Maintal, sitzen viele Eigentümer seit Jahrzehnten in dem Haus, das sie in den 70er Jahren gekauft oder gebaut haben. Die Bäder dort sehen sich sehr ähnlich: eine Wanne mit hohem Einstieg, oft eine Stufe vor dem Bad oder in der Dusche, eine schmale nach innen öffnende Tür, wenig Bewegungsfläche und ein Waschtisch mit geschlossenem Unterschrank.

Genau diese Bäder werden zum Problem, sobald die Beweglichkeit nachlässt – meist plötzlich und nicht zum geplanten Zeitpunkt. Wer dann umbauen muss, steht unter Zeitdruck und stellt Anträge im ungünstigsten Moment. Der ruhigere Weg ist, das anstehende Bad ohnehin barrierefrei zu planen, solange man selbst entscheiden kann.

Ein praktischer Hinweis für die Region: In vielen dieser Häuser steht neben dem Bad auch die Heizung zur Erneuerung an. Wenn ohnehin gebaut wird, lohnt es sich, beides gemeinsam zu betrachten – nicht, um mehr zu verkaufen, sondern weil sich Baustellen, Wege und Förderanträge bündeln lassen. Eine Energieberatung vorab zeigt, ob eine Zusammenlegung der Maßnahmen in Ihrem Fall sinnvoll ist oder eben nicht.

Häufige Fragen

Bekomme ich den Zuschuss auch ohne Pflegegrad?

Von der Pflegekasse nicht – dort ist ein anerkannter Pflegegrad die Voraussetzung. Die KfW-Förderung im Programm 455-B ist dagegen unabhängig von Pflegegrad und Alter, steht aber unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Prüfen Sie den aktuellen Programmstand, bevor Sie mit dem Zuschuss rechnen.

Kann ich Pflegekasse und KfW gleichzeitig nutzen?

Ja, die beiden Leistungen sind kombinierbar, weil sie aus unterschiedlichen Quellen stammen. Sie müssen aber beide Anträge korrekt und jeweils vor Baubeginn stellen. Bewahren Sie alle Rechnungen und die Aufstellung der Positionen auf, weil beide Stellen Nachweise verlangen.

Was passiert, wenn ich vor der Bewilligung beauftrage?

Dann ist die Förderung in aller Regel verloren, auch wenn der Umbau inhaltlich förderfähig wäre. Als Baubeginn gilt bereits der verbindliche Auftrag, nicht erst der Beginn der Arbeiten. Wenn es zeitlich eng wird, lassen Sie den Vertrag mit einer aufschiebenden Bedingung versehen, sodass er erst mit der Förderzusage wirksam wird.

Ist eine bodengleiche Dusche im Altbau überhaupt machbar?

In den meisten Fällen ja, die Frage ist nur der Aufwand. Entscheidend ist die verfügbare Aufbauhöhe für Ablauf und Gefälle sowie die Lage der Abwasserleitung. Flache Rinnen- und Punktabläufe lösen viele Situationen; in schwierigen Fällen muss der Bodenaufbau geöffnet werden. Eine verlässliche Aussage gibt es erst nach der Besichtigung vor Ort.

AKSU Haustechnik ist ein inhabergeführter Meisterbetrieb in der Engelhardstraße 10b in Hanau; Inhaber Baran Said Aksu ist Installateur- und Heizungsbauermeister und zusätzlich Energieberater. Für den Förderantrag brauchen Sie eine saubere Aufstellung der geplanten Maßnahmen – wenn Sie diese Grundlage und eine ehrliche Einschätzung zur Machbarkeit in Ihrem Bad möchten, erreichen Sie uns unter 0175 7661880 oder über das Kontaktformular.

Frage zu Ihrem konkreten Fall? Jedes Haus ist anders. Rufen Sie uns an unter 0175 7661880 – die Ersteinschätzung kostet nichts.

Kurz durchklingeln statt lange suchen

Sie beschreiben, was ansteht – wir sagen Ihnen ehrlich, was es braucht und was es kostet. Erstberatung und Angebot sind kostenlos.